
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem BGB:
Rechte & Pflichten Auftraggeber ( AG ):
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Die Gage ist direkt nach der Probe / Aufbau vor dem Auftritt an den AN auszuzahlen in Bargeld. Es sei denn es ist eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen worden. (Bei Nichterfüllung kann der Auftrag abgebrochen werden, die Gage ist trotzdem im vollen Umfang fällig).
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Über die Gage ist Dritten gegenüber keine Auskunft zu erteilen (Gagengeheimnis).
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Ein sauberer, unfallsicherer und in der kalten Jahreszeit beheizter Umkleide-, Aufenthaltsraum mit Tischen, Stühlen (je nach Anzahl von Künstler / Darbieter / Technikern), Garderobe und Waschgelegenheit in der Nähe ist bereitzustellen.
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Für Schäden an Technik / Equipment der AN die durch Vandalismus oder Schäden die durch den AG zu verhindern gewesen wären, in vollem Umfang ( Wiederbeschaffungswert ) aufzukommen. Der AG schließt eine Haftpflichtversicherung ab!
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Der AG gewährleistet einen unfallfreien und sicheren Ablauf. Bei öffentlichen VA werden Sicherheitskräfte bereitgestellt!
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Der AG verpflichtet sich, sofern welche anfallen, seine anfallenden Gebühren (GEMA, Künstlersozialabgabe, behördliche Genehmigungen) selbst zu entrichten.
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Imbiss und Getränke im üblichen Umfang für Künstler / Darbieter / Techniker kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
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Den Auftrittsort bei Anreise ungehindert für Aufbau und Proben vom AN geöffnet zu halten.
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Den Auftrittsort nach Auftritt oder Veranstaltungsende für den Abbau geöffnet zu halten.
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Für den Transporter (Kleinbus) einen gesicherten/bewachten Parkplatz in Nähe der Bühne bereitzustellen.
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Die Gage ist auch bei witterungsbedingtem Ausfall zu zahlen.
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Es sind weiterhin je nach Einzelfall 2 getrennte Stromkreise 220 V / 16 A CEE in Bühnennähe bereitzustellen.
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Dem Künstler ist eine freie Gestaltung und Darbietung seines Programms zu gewährleisten und keine künstlerischen bzw. technischen Anweisungen zu geben (ggf. Lautstärke)
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Dem Künstler ist in Pausen und Musikstücken das Rauchen zu erlauben.
Rechte & Pflichten Auftragnehmer ( AN ):
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Der AN verpflichtet sich rechtzeitig vor Beginn des vertraglich zugesicherten Zeitplanes anwesend zu sein, um alle notwendige für den Ablauf seiner Darbietung selbst zu erledigen.
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Krankmeldungen oder andere Verhinderungen sofort dem AG und Fun DJ Joe Joe mitzuteilen. Ärztliche Atteste oder Nachweise sind vorzulegen.
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Alles für die Ausführung der Leistung erforderliches Equipment in einwandfreiem Zustand vorzulegen.
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Auf Wunsch im Finale mitzuwirken sofern nicht durch andere Termine ( Nachweispflicht ) unmöglich.
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Für angerichtete Schäden, die durch ihn selbst entstehen, auch dritten gegenüber, selbst zu haften.
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Seine sämtlichen anfallenden Steuern und sonstige Abgaben selbst abzuführen.
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Auf Forderungen vom AG im Bezug auf die Lautstärke einzugehen, sofern dies technisch möglich ist.
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Sofern es sich um Beschallungsaufträge handelt eine für die Spiellokalität ausreichende, sowie technisch einwandfreie Ton- / Lichtanlage zu stellen.
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Der AN erfüllt alle im Leistungsumfang genannten Punkte mit Präzision und Können.
Vertragsrücktritt:
Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt sind beide Partner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dabei entfallen die Leistungspflicht des AN, sowie die Vergütungspflicht des AG. Diese außerordentlichen Kündigungsgründe sind dem anderen Partner bei Bekanntwerden sofort mitzuteilen. Der AN ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatz zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des AN. Des Weiteren gilt ein Rücktrittsrecht des AN bei Buchungen für Medien-, Tournee- und Auslandsauftritte. Der AN ist auch in diesem Fall berechtigt ein Ersatz zu verpflichten. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des AN.
Vertragsänderung, Gültigkeit der Verträge, Vertragskündigung:
Verträge können nicht geändert werden, jedoch können sie in beiderseitigem Einverständnis neu abgeschlossen werden. Verträge per Fax, E-Mail oder Internetbuchung werden von den Vertragspartnern grundsätzlich als bindend anerkannt. Eine Kündigung (Widerruf) des Vertrages ist nur gemäß unserer Stornobedingungen bzw. unserer Widerrufserklärung möglich. Ausgenommen davon sind Verträge zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Regelungen in Folge der Corona-Pandemie: Sollte aufgrund behördlicher Anordnungen die Feier nicht stattfinden können, kann der AG kostenfrei Stornieren und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück. Ebenfalls kann der AG zur bestehenden Buchung einen neuen Termin vereinbaren. Dabei bleibt die Buchung und alle Buchungsinhalte bestehen, geleistete Zahlungen bleiben bei AN und werden auf den neuen Termin angerechnet.
Vertragsstrafe:
Entfällt die Leistung durch Verschulden und in seiner Risikosphäre liegenden, beeinflussbaren Grund von einem der Vertragspartner, so ist die vereinbarte Gage als Vertragsstrafe an den anderen Partner zu zahlen.
Fälligkeit der Zahlung:
Die Gage wird spätestens nach dem Soundcheck fällig und ist an den AN oder eine beauftragte Person in bar auszuzahlen. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der AG in Verzug, werden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges des AG werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. Forderungen des AG gegen den AN können nicht abgetreten werden. Dem AG steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Beauftragte Personen sind zum Inkasso berechtigt.
Stornokosten:
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bis 14 Tage nach erfolgter Buchung unserer Leistung: Kostenfrei
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vom 15. Tag nach der Buchung bis 56 Tage (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung: 150,– €
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vom 55. (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung bis zum Tag der gebuchten Leistung: 80% des vereinbarten Entgeltes
Allgemein:
Sind ein oder mehrere Punkte gestrichen, so behalten die verbleibenden Punkte ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit der Bestimmungen ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in ihrem Sinngehalt wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt, wenn dies beide Parteien rechtzeitig bedacht hätten. Dies gilt auch für den Fall das der Vertrag Regelungslücken aufweisen sollte. Zwischen den Parteien wurden keine weiteren sonstigen Vereinbarungen getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Alle Vertragspartner bekennen mit Ihrer Unterschrift, eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten und vollinhaltlich verstanden zu haben.
Widerrufserklärung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Vertragsabschluss ist das datum auf dem Vertrag oder eine andere Willenserklärung von Ihnen übermittelt per elektronischer Medien.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie bei
Jörg Herrmann
Uftrunger Teichdamm 7
06536 Südharz
Email: info(at)fun-concept.de
Telefon: 01718009728
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Stornokosten:
· bis 14 Tage nach erfolgter Buchung unserer Leistung: Kostenfrei
· vom 15. Tag nach der Buchung bis 56 Tage (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten
Leistung: 150,– €
· vom 55. (8 Wochen) vor dem Termin der gebuchten Leistung bis zum Tag der gebuchten
Leistung: 80% des vereinbarten Entgeltes
ACHTUNG VERANSTALTER:
Denken Sie in Ihrem Sinne an alle Abgaben. Holen Sie sich alle notwendigen Genehmigungen für die Ausführung Ihrer Veranstaltung bei den zuständigen Behörden ein. Denken Sie bei öffentlichen Veranstaltungen auch an die Meldepflicht bei der GEMA ( Ich bin Ihnen hierbei gern behilflich ).
Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung (Tel.: 0171/8009728).